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Warum Sie keine Riesterrente abschließen sollten

- Nur förderungsberechtigte Personen können von den staatlichen Zuschüssen profitieren. Berechtigt ist, vereinfacht gesagt, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. (Eine Förderungsberechtigung besteht auch, wenn der Ehepartner einen Riesterrente Vertrag besitzt).
- Die Riester-Rente ist steuerpflichtig bei Ihrer Auszahlung. (Die Eigenleistungen erfolgen zwar bereits aus versteuertem Einkommen, sind aber defacto durch die Zulagen und ggf. Steuervorteile in jedem Fall von der Einkommensteuer freigestellt!)
- Die Riesterrente wird ein Leben lang bezahlt,doch das bedeutet auch, dass Sie ohne Verlust der Förderung, nicht vorzeitig an Ihr Geld kommen können. Bei Rentenbeginn ist es möglich eine Teilauszahlung von 30 Prozent aus dem Riester-Sparkonto zu entnehmen, ohne die Förderung einzubüßen.
- Beim Tod des Förderungsberechtigten vor Rentenbeginn, muss der Anteil an staatlichen Zulagen (incl. Steuervergünstigungen) zurückbezahlt werden. Die gesamte Ersparnis des Riesterkontos kann jedoch unter Erhalt der vollen Förderung auf den Ehepartner übertragen werden, sofern er einen eigenen Riestervertrag besitzt oder ggf. abschliesst.
- Beim Tod des Förderungsberechtigten nach dem Rentenbeginn, ist der Umfang des vererbbaren Ansprüche abhängig vom gewählten Anlageprodukt. Bei Riester-Rentenversicherungenetwa, lassen sich die Ansprüche aus einer vereinbarten Rentengarantiezeit (meist 5-10 Jahre) vererben. Die Erben müssen diese normal versteuern.
- Wird der Hauptwohnsitz im Rentenalter ins Ausland verlegt, müssen die Vergünstigungen ebenfalls zurückgezahlt werden. Dafür ist eine Ratenzahlung zulässig.
- Ein Wechsel des bestehenden Riester Vertrages kann Kosten verursachen. Die Verluste sind abhängig von der Anlageform und dem genauen Produktbedingungen.
- Eine Kündigung der Riester-Rente führt zum Verlust der erhaltenen Riester-Förderung. Zinsen und sonstige Wertzuwächse dürfen einbehalten werden, müssen aber versteuert werden.